Die Gemeinde Junglinster verfügt über 3 Schulzentren. 1. Burglinster Zyklen 1 - 4 (ohne Vorschule [précoce])  2. Gonderange Zyklen 1 - 4 und Vorschule  3. Junglinster Zyklen 1 - 4 und Vorschule  Der Besuch der Vorschule ist freiwillig, deshalb ist ein Anmeldung erforderlich. Um diese zu erledigen, wenden Sie sich an den Verantwortlichen der Schuleinschreibungen. Angesichts dessen dass die Plätze recht begrenzt sind, ist es nicht unbedingt garantiert, dass jedes Kind seinen Platz bekommt oder zu den gewünschten Zeiten angenommen wird. Die Grundschule ist obligatorisch für jedes Kind. Ab 4 Jahren muss also jedes Kind eine kommunale Schule besuchen. Um herauszufinden in welches Gebäude das Kind sich begeben muss, ist es ratsam sich vor Schulbeginn an den Verantwortlichen für die Schuleinschreibungen zu wenden.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 sind die früheren Vor- und Primärschulen sowie die Kindergärten in ein neues reformiertes Grundschulsystem integriert worden und bestehen fortan aus 4 Lernzyklen. Die ehemalige Vorschule (précoce) und Kindergarten (préscolaire) sind heute im Zyklus 1 eingeteilt, und die weiteren Primärschulklassen (1. bis 6. Schuljahr) verteilen sich auf die Zyklen 2 bis 4. Ein Zyklus besteht grundsätzlich aus 2 Jahren, ausnahmsweise kann sich bei speziellen Fällen die Dauer auf 3 Jahren ausweiten. Zyklus 1 besteht normalerweise immer aus 3 Jahren, wenn das Kind, im Alter von 3 Jahren, die Vorschule besucht; diese Zeit setzt sich vor die eigentlichen 2 Jahre des 1. Zyklus (dem früheren Kindergarten). Der Besuch der Vorschule ist freiwillig, eine Einschreibung etwa 2 - 3 Monate vor dem Beginn des Schuljahres ist dann allerdings erforderlich. Die betroffenen Eltern werden auf jeden Fall rechtzeitig angeschrieben um, bei Interesse, die notwendigen Schritte zu erledigen. Ab dem Alter von 4 Jahren, sind die Kinder schulpflichtig, das heisst, sie müssen am Unterricht der Gemeinde teilnehmen, es sei denn sie sind in einer gleichgestellten, homologen Schule untergebracht. In diesem Falle muss ein Einschulungsattest dieser Schule im Sekretariat der Gemeinde eingereicht werden. Während dem Schuljahr wird die Schulpflicht regelmässig überprüft, und im Zweifelsfall, werden die Eltern zur Klärung der Situation hinzugezogen. Da die Schulpflicht den Besuch des Unterrichts erzwingt, müssen die Kinder nicht separat eingeschrieben werden. Vor dem Beginn des ersten Schuljahres (Zyklus 1) werden die Eltern angeschrieben und mit den Details vertraut gemacht, in den Folgejahren und bei hinzukommenden Kindern sollen die Schüler am jeweils ersten Schultag zu Ihrem Schulgebäude wo sie dann ihrer Klasse zugewiesen werden.
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