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Die Aufgaben des Bürgermeisters

Der Bürgermeister wird vom Grossherzog nominiert und ist aus dem Gemeinderat auserwählt. Er hat zahlreiche Aufgabenbereiche, sowohl im Interesse des Allgemeinwohl als auch im kommunalen Interesse.
In diesem Sinne hält er den Vorsitz in den Sitzungen des Gemeinderates, er ist der Ranghöchste in der Verwaltung und hat die Befehlsgewalt um die Normen und Regeln der Oberverwaltung auszuführen.

Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Bürgermeisters, werden seine Missionen durch einen anderen Schöffen, welcher vom Bürgermeister delegiert wurde, ausgeführt,

Die Befugnisse des Bürgermeisters von Junglinster:

Allgemeine Verwaltung
Baugenehmigungen
Kultur
Chancengleichheit
Zivilstandsaufgaben
Finanzfragen
Organisation von Jugend- und Freizeitaktivitäten
Überwachung des technischen Aussendienstes
Tourismus

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Kontakte

Colling-Kahn Francine

Colling-Kahn Francine (CSV)

Aktivität(en) :

bourgmestre /
Bürgermeister

Consultation sur rdv /
Termin nach Absprache unter:
Tel: 78 72 72 - 1


14, rue Tun Deutsch
L-6111 Junglinster

Tel : 78 98 08
Mobil : 621 399 639 ou 691 192 030

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