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Die Aufgaben des Bürgermeisters
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Der Bürgermeister wird vom Grossherzog nominiert und ist aus dem Gemeinderat auserwählt. Er hat zahlreiche Aufgabenbereiche, sowohl im Interesse des Allgemeinwohl als auch im kommunalen Interesse. In diesem Sinne hält er den Vorsitz in den Sitzungen des Gemeinderates, er ist der Ranghöchste in der Verwaltung und hat die Befehlsgewalt um die Normen und Regeln der Oberverwaltung auszuführen. Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Bürgermeisters, werden seine Missionen durch einen anderen Schöffen, welcher vom Bürgermeister delegiert wurde, ausgeführt, Die Befugnisse des Bürgermeisters von Junglinster: Allgemeine Verwaltung Baugenehmigungen Kultur Chancengleichheit Zivilstandsaufgaben Finanzfragen Organisation von Jugend- und Freizeitaktivitäten Überwachung des technischen Aussendienstes Tourismus
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